Gesetze / Hochschulstatistikgesetz
HStatG§ 2 Erhebungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Erhebungen erstrecken sich auf:
1.
Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten,
2.
staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen, und
3.
Berufsakademien.